Zurück zur Übersicht

Malerarbeiten rund um Ihren Umzug

Ehrlich gesagt: Wir sind ein Umzugsunternehmen, kein Malerbetrieb. Was das für Sie bedeutet – und warum es trotzdem aus einer Hand klappt.

Was wir im Rahmen Ihres Umzugs selbst übernehmen

Wenn beim Auszug ein paar Dübellöcher zurückbleiben oder eine Stoßstelle ausgebessert werden muss, damit die Wohnung übergabefertig ist, dann gehört das für uns zum Umzug. Es ist Bestandteil Ihres Umzugsauftrags – kein separater Malerservice und auch nicht so kalkuliert.

  • Dübel- und Bohrlöcher zuspachteln
  • Punktuelle Farbausbesserungen mit der vorhandenen Wandfarbe
  • Kleinere Stoßstellen und Kratzer, die beim Auszug entstanden sind
  • Beschläge nachziehen, lose Türgriffe befestigen
  • Klebereste von Postern, Hakenleisten und Aufklebern entfernen

Punktuelle Arbeiten, keine Vollrenovierung. Sobald eine ganze Wand, eine Decke oder mehrere Flächen am Stück gestrichen werden müssten, übergeben wir an unseren Maler-Partner – aus rechtlichen Gründen und weil das Ergebnis sonst nicht das ist, was Sie verdient haben.

Was unser Partner-Meisterbetrieb übernimmt

Für alle Arbeiten, die in den Kernbereich des Malerhandwerks fallen, arbeiten wir mit eingetragenen Meisterbetrieben zusammen. Sie kennen unsere Partner persönlich – wir bringen den Kontakt zustande, koordinieren die Schnittstelle zwischen Umzug und Renovierung und sorgen dafür, dass die Termine ineinandergreifen.

  • Komplette Räume streichen – Wände und Decken
  • Tapezieren, Tapeten entfernen, Untergrund vorbereiten
  • Großflächiges Spachteln und Schleifen vor dem Anstrich
  • Türen, Fenster, Heizkörper lackieren
  • Fassadenarbeiten, Außenanstriche, Holzschutz
  • Dekorative Techniken: Lasur, Wischtechnik, Spachtelputz, Airless-Spritzen
So läuft die Vermittlung
  1. Wir hören zu. Beim Aufmaß für Ihren Umzug fragen wir nach: Wie soll die Wohnung übergeben werden? Was steht beim Einzug an?
  2. Wir trennen sauber. Was wir selbst machen, machen wir. Was über das Malerhandwerk hinausgeht, geht an den Meisterbetrieb.
  3. Wir bringen den Kontakt zustande. Sie bekommen Namen, Telefonnummer und einen abgestimmten Termin – kein Zettel mit fünf Empfehlungen, sondern einen verbindlichen Ansprechpartner.
  4. Wir koordinieren die Reihenfolge. Auszug → Renovierung → Übergabe oder Einzug. Damit nichts doppelt passiert und niemand auf den anderen warten muss.

Warum diese Trennung?

Weil sie die einzige saubere Lösung ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass eine Tätigkeit dann zum Kernbereich eines zulassungspflichtigen Handwerks gehört, wenn sie diesem Handwerk sein wesentliches Gepräge verleiht (sog. Kernbereichstheorie, § 1 Abs. 2 HwO). Streichen, tapezieren und spachteln ganzer Flächen fällt darunter.

Ein Umzugsunternehmen, das diese Arbeiten selbst übernimmt, riskiert Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale (UWG § 3a i. V. m. § 1 Abs. 2 HwO), Bußgelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und – im Schadensfall – Probleme mit der Versicherung, weil Berufshaftpflichten Schäden aus unzulässiger Handwerksausübung üblicherweise nicht decken.

Für Sie als Kundin oder Kunde heißt das: Bei einem Anbieter, der Ihnen Komplettrenovierungen nebenbei verspricht, ohne einen Meisterbetrieb dahinter, sollten Sie zwei Mal hinschauen. Nicht weil das Ergebnis schlecht sein muss – sondern weil Sie im Schadensfall ungeschützt sind.

Worauf Sie bei Anbietern achten sollten
  • Wer streicht? Ist der ausführende Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen? (Kostenlos prüfbar bei der zuständigen Handwerkskammer.)
  • Liegt für Ihre Renovierung eine eigene Berufshaftpflicht des ausführenden Betriebs vor – nicht nur die des Umzugsunternehmens?
  • Bekommen Sie für die Renovierung eine separate, ordentliche Rechnung mit USt-Ausweis vom Meisterbetrieb? Das ist auch für die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG entscheidend.

Region und Verfügbarkeit

Wir arbeiten primär in Hildesheim und im Umkreis von rund 100 Kilometern – also Hannover, Braunschweig, Hameln, Goslar und kleinere Orte dazwischen. Unsere Partner-Meisterbetriebe sind in derselben Region aktiv, einige zusätzlich überregional. Wenn Ihr Umzug aus dieser Region herausführt oder hineinkommt, finden wir auch dort einen passenden Ansprechpartner.

Sie ziehen um und brauchen die Wohnung übergabefertig – mit oder ohne Komplettrenovierung?

Häufige Fragen zu Malerarbeiten beim Umzug

Als Ausbesserung im Rahmen der Übergabe sehen wir punktuelle Arbeiten: einzelne Bohrlöcher, vereinzelte Schadstellen, Klebereste. Sobald Wände, Decken oder ganze Flächen gestrichen, tapeziert oder gespachtelt werden müssen, ist das Malerhandwerk im Sinne der Handwerksordnung. Diese Arbeiten gibt unser Partner-Meisterbetrieb für Sie ab.

Maler und Lackierer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A Nr. 10 der Handwerksordnung. Wesentliche Tätigkeiten – also der Kernbereich des Handwerks – dürfen nur eingetragene Meisterbetriebe ausführen. Wir sind ein eingetragenes Umzugsunternehmen, aber kein Malerbetrieb. Punktuelle Ausbesserungen im Rahmen einer Wohnungsübergabe sind als Annex zur Umzugsleistung möglich; alles darüber hinaus wäre nicht zulässig – und genau deshalb leiten wir es weiter.

Dann sind wir nicht der richtige Vertragspartner für die Ausführung. Wir vermitteln Sie aber gerne an einen Meisterbetrieb aus unserem Netzwerk – persönlich, mit Ansprechpartner, ohne dass Sie selbst auf die Suche gehen müssen. Ein kurzer Anruf reicht.

Für die Ausbesserungen, die wir im Rahmen Ihres Umzugs übernehmen, haften wir über unsere Betriebshaftpflicht – wie für jede andere Umzugsleistung auch. Bei Renovierungsarbeiten unseres Partners ist der Meisterbetrieb Ihr Vertragspartner und haftet entsprechend seiner Berufshaftpflicht. Beide Versicherungen sind dafür da, voneinander getrennt.

Schönheitsreparaturen sind im Mietvertrag häufig auf den Mieter abgewälzt – ob die Klausel wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Bohrlöcher und kleinere Gebrauchsspuren muss der Mieter in der Regel selbst beheben. Was darüber hinausgeht (z. B. starre Renovierungspflichten ohne Berücksichtigung der Wohndauer), ist nach BGH-Rechtsprechung oft unwirksam. Im Zweifel: Mietvertrag prüfen lassen.

Zwei. Sie haben dann zwei Vertragspartner: Aust Umzüge für den Umzug einschließlich der Übergabe-Ausbesserungen, und den Meisterbetrieb für die Malerarbeiten. Das ist sauber getrennt, transparent und für die Steuer (z. B. § 35a EStG für haushaltsnahe Handwerkerleistungen) eindeutig zuzuordnen.

Üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen für ein erstes Aufmaß. Wenn Ihr Umzugstermin steht, koordinieren wir die Reihenfolge so, dass die Renovierung in das leere Zeitfenster zwischen Auszug und Wiedereinzug bzw. Übergabe passt – das spart Zeit, weil parallel gearbeitet werden kann.

Die Vermittlung an unseren Meisterbetrieb ist für Sie kostenfrei. Sie zahlen ausschließlich die Leistung des Meisterbetriebs zum dort kalkulierten Preis. Wir verdienen daran nichts – uns geht es darum, dass Ihr Umzug rundläuft und Sie keine Wohnung mit halb fertiger Wand übergeben müssen.

Bereit?

Reden wir 5 Minuten. Den Rest erledigen wir.

Ob Anruf, Rückruf, WhatsApp oder Nachricht — wir antworten persönlich, am gleichen Werktag. Kostenlos, unverbindlich, kein Callcenter.

Persönlich erreichbar Alex Aust Inhaber, Aust Umzüge Hildesheim
Aktuell geschlossen

Wie können wir Sie am besten erreichen?

Wählen Sie eine Option — wir antworten persönlich. Kostenlos, unverbindlich, kein Callcenter.

oder
WhatsApp
Antwort meist in wenigen Minuten
Kostenloses Angebot ca. 20 Min.
Alle Angaben einreichen – Angebot innerhalb von 48 Stunden
Außerhalb der Geschäftszeiten Rufen Sie uns trotzdem an — oder bitten Sie um Rückruf. Wir melden uns morgen (Montag) ab 09:00 Uhr.
Mo–Fr 09–19 Uhr · 05121 · 755 83 79 Kaiserstr. 32 · 31134 Hildesheim